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Aarauer Solarstrom – regional und gemeinsam produziert

Im Juli 2018 erstellte Eniwa gemeinsam mit der Stadt Aarau die erste gemeinschaftliche Solaranlage auf dem Werkhofdach im Telli-Quartier. Aufgrund der grossen Nachfrage in der Bevölkerung wurde im Folgejahr eine zweite Anlage realisiert und am 1. Juli 2019 in Betrieb genommen. Für die zweite Solaranlage können aktuell noch wenige Beteiligungen gezeichnet werden.

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Die Inbetriebnahme der ersten Solaranlage erfolgte im Juli 2018. Im zweiten Halbjahr 2018 konnte eine Mehrproduktion von 48 Prozent erzielt und an die beteiligten Parteien ausgeliefert werden. Im Jahr 2019 betrugt diese Mehrmenge sogar 50 Prozent, total also 600 kWh.  Das durch die Eniwa angebotene Modell unterscheidet sich damit von den meisten gemeinschaftlichen Solar-Modellen. Eine allfällige Mehrproduktion wird stets vollumfänglich an die Beteiligten ausgeliefert.  Bei der im Juli 2019 in Betrieb genommenen zweiten Solaranlage können aktuell noch wenige Beteiligungen gezeichnet werden.

Geplantes kantonales Energiegesetz


Vor zwei Wochen wurde im Grossen Rat die Revision des Kantonalen Energiegesetzes verabschiedet. Im Rahmen von MuKEn 2014 will der Kanton Aargau damit die Energiestrategie 2050 des Bundes im Gebäudebereich weiterverfolgen. Im Bereich der Eigenstromerzeugung sieht das Gesetz bei Neubauten und Erweiterungen ab 100 Quadratmeter Energiebezugsfläche eine zehnprozentige Teil-Deckung des eigenen Energiebedarfs vor. Diese Vorgabe kann durch die Erstellung einer Elektrizitätserzeugungsanlage im oder auf dem eigenen Gebäude oder die Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Anlage erfüllt werden. Das auf dem Aarauer Werkhofdach durch Eniwa angebotene Modell der Gemeinschaftlichen Solaranlage entspricht einer anrechenbaren Beteiligung. Aufgrund des mittlerweile ergriffenen Behördenreferendums kommt es voraussichtlich im Herbst zur Volksabstimmung über das geplante Energiegesetz.

Beteiligen Sie sich an der zweiten Solaranlage auf dem Aarauer Werkhofdach Süd


Leisten Sie einen persönlichen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energie und beziehen Sie rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 Aarauer Solarstrom.

Mehr Informationen finden Sie auf eniwa.ch/solar-aarau

Ein Rechnungsbeispiel erklärt den Gewinn durch die Mehrproduktion
Bei einer Vertragslaufzeit und Lebensdauer der Anlage von 25 Jahren ergibt eine Beteiligung von einmalig 1’500 Franken einen jährlichen Betrag von 60 Franken. Für 60 Franken erhält man die Mindestliefermenge von 400 Kilowattstunden Solarstrom, was einem Solarstrompreis von 15 Rappen pro Kilowattstunde entspricht.
In einem sonnenreichen Jahr produziert die Solaranlage deutlich mehr Strom als die Mindestliefermenge. Im Jahr 2019 wurde eine Mehrproduktion von 50 Prozent erzielt. Damit reduzierten sich die Kosten für eine Kilowattstunde Solarstrom im Jahr 2019 auf 10 Rappen.