Im Juni 1906 empfahl die Einwohnerrechnungskommission dem Stadtrat das Postulat der «hiesigen Arbeiterschaft» für die Einrichtung eines «heizbaren Lesesaales für Arbeiter» zur Umsetzung. Im Dezember doppelte die «Arbeiter-Union Aarau und Umgebung» mit einem Schreiben nach, in dem sie (wohl leicht überdramatisierend) argumentierte, dass «mancher unbemittelte» froh wäre, «wenn er in einem warmen Lokale die Tagesneuigkeiten etc. lesen könnte, ohne sich in eine Wirtschaft begeben zu müssen, um dem Alkoholgenuss zu verfallen.»
Das Anliegen erschien dem Stadtrat grundsätzlich als gerechtfertigt. Wahrscheinlich anerkannte er, dass in einem demokratischen Staatswesen jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben sollte, sich in Ruhe und unentgeltlich informieren zu können. Nichtsdestotrotz konnte der Wunsch aufgrund der allgemeinen Raumnot das Anliegen nicht sofort realisiert werden, da kein günstiges, zentral und ebenerdig gelegenes Zimmer gefunden werden konnte. Das Postulat konnte erst an die Hand genommen werden, als die Stadt nach dem Bezug des Zelglischulhauses 1911 wieder – im wahrsten Sinn des Wortes – Spielraum hatte: bis dahin schulisch genutzte Räume im Amtshaus standen nun zur Verfügung. Der Stadtrat beschloss, einen Raum in der Nordostecke des zweiten Obergeschosses als öffentliches Lesezimmer herzurichten.
Um einer Verwechslung mit dem seit 1896 bestehenden Lesezimmer der Lesegesellschaft zu vermeiden wurde das städtische Etablissement als «Volkslesezimmer» bezeichnet. Finanziert wurde es durch die Einwohnergemeinde sowie durch Beiträge des Einwohnervereins und der Kulturgesellschaft.
Die Organisation des Volkslesezimmers oblag einer vier- bis fünfköpfigen Kommission, die 1912 erstmal bestellt wurde. Während der ganzen Zeit ihres Bestehens sassen ausschliesslich Männer in diesem Gremium; neben dem Stadtammann, der stets den Vorsitz innehatte, nahmen jeweils mindestens ein weiterer Stadtrat und einer der beiden reformierten Stadtpfarrer Einsitz.
Die Kommission machte 1912 zunächst eine Umfrage in anderen Städten, die bereits öffentliche Lesezimmer kannten. Auf der Basis der Antworten aus Baden, Bern, Burgdorf, St. Gallen, Solothurn, Thun und Winterthur wurde ein Reglement ausgearbeitet, das zur Eröffnung des Aarauer Volkslesezimmers im Januar 1913 vorlag. Das Zimmer sollte allen Personen ab 16 Jahren während sieben Tagen pro Woche zugänglich sein – und zwar täglich nachmittags bis 21 Uhr (und ab 1914 sogar bis 21.30 Uhr). Sonntags war das Lokal zusätzlich auch vormittags offen. Schreibmaterial stand gratis zur Verfügung. Es sollte auf Ordnung und Sauberkeit geachtet werden, Rauchen war verboten.
Wesentlich mehr und Diskussionsstoff als die Besuchsordnung lieferte die Frage, welche Zeitungen und Zeitschriften aufgelebt werden sollen. Die Ausstattung des Lesezimmers konnte vom Publikum dank einem «Wunschheft» mitbeeinflusst werden, indem die Besucherinnen und Besucher Zeitschriften vorschlagen konnten, von welchen sie sich ein Abonnement wünschten. Die von der Kommission kritisch geprüfte Auswahl war entsprechend häufigen Wechseln unterworfen. Während Jahren konnte man im Volkslesezimmer beispielsweise das «Journal de Genève» lesen, den Zürcher Tagesanzeiger hingegen nicht.
Natürlich wurden Entscheidungen für neue Abonnements oder deren Erneuerung nicht nur aufgrund von Qualitätseinschätzungen getroffen, sondern auch mit den städtischen Finanzen im Hinterkopf. So wurde beispielsweise 1935 beschlossen «im Hinblick auf das immer zugespitztere Rechnungsergebnis […], den Lesestoff neuerdings etwas abzubauen». Vor diesem Hintergrund lässt sich nachvollziehen, dass die Kommission stets darum bemüht war, von den Tageszeitungen Gratisabonnemente und wenigstens Vergünstigungen zu erhalten.
Edle Spender, die eine Jahresgebühr einer Publikation übernahmen, waren grundsätzlich willkommen. Gelegentlich kam die Kommission aber in Verlegenheit, wenn eine Partei oder eine Lobby-Organisation dem Lesezimmer ein Abonnement ihrer Publikation spendieren wollte. Man war sehr auf Ausgleich bedacht, damit niemand das Lokal für einseitige Propaganda missbrauchen konnte.
Als Beispiel für eine solche Diskussion innerhalb der Kommission soll der Fall der Schweizer Illustrierten Zeitung dienen. 1951 beschloss man einmütig, dieses Abonnement «unter Hinweis auf das bedenkliche Niveau» zu sistieren und dafür den Nebelspalter und die in Olten herausgegebene Illustrierte «Die Woche» neu zu abonnieren. Doch bereits 1953 kam man auf den Beschluss zurück: Pfarrer Oser sprach sie für ein Wiederabonnement der Schweizer Illustrierten aus, weil deren Qualität besser geworden sei. Zudem wollte er «einen gewissen Ausgleich schaffen», da das Oltner Produkt «mehr für Katholiken zugeschnitten sei»….
Die Kommission musste leider ab und an feststellen, dass sich nicht alle Nutzenden des Lesezimmers an die Regeln hielten. Vor allem in der kalten Jahreshälfte wurden die geheizten Räumlichkeiten von allerlei «dubiosen Elementen» besucht. Für die Wintersaison 1939/1940 werden die Missstände besonders ausführlich beschrieben: «Von älteren Leuten wird das Lesezimmer als Küche und Speisezimmer benützt; Schüler haben darin schon wiederholt Allotria getrieben. Speisereste und anderer Abfall wird einfach auf den Boden und in Nischen geworden; der Kohleneimer wurde zur Verrichtung der Notdurft missbraucht. Tranksame, auch alkoholische wird in das Lesezimmer mitgebracht, was die stehengelassenen Flaschen beweisen. Dirnen benützen das Lesezimmer, um zweifelhafte Bekanntschaften anzuknüpfen». Durch mehr Präsenz von Aufsichtspersonen konnte die Situation im meist unbewachten Lokal offenbar wesentlich verbessert werden – weitere Hinweise auf ungebührliche Verhaltensmuster fehlen.
Dem Volkslesezimmer im Amtshaus stiess auf reges Interesse. Da die Platzverhältnisse zeitweise beengt waren und der Zugang im zweiten Stock etwas ungünstig war, nutzte man die Gelegenheit für einen Umzug ins Erdgeschoss, als 1922 dort ein provisorisches Postlokal aufgehoben wurde. 1936 wurde das Lesezimmer infolge eines Umbaus des Amtshauses vorübergehend ins reformierte Kirchgemeindehaus verlegt. Ab 1937 war das Volkslesezimmer im Vereinshaus an der Hinteren Vorstadt (siehe Titelbild) untergebracht; wegen des Kriegs wurden die Räume des Vereinshauses für das Fürsorgeamt gebraucht, das sich unter anderem die Rationierung zu organisieren hatte. Das Volkslesezimmer wurde ins alte Derrerhaus (heute: Ostflügel des Rathauses) ausquartiert. Die Volkslesezimmerkommission machte sich die (falsche) Hoffnung, dass im Zuge der Rathaussanierung für sie «ein anständiges Lokal» herausspringen könnte. Doch 1947 erfolgte die Rückkehr ins Erdgeschoss des Vereinshauses – wo die Lesestube ihr endgültiges Domizil finden sollte. Die Öffnungszeiten wurde nun etwas angepasst und das Rauchverbot «auf Zusehen hin» aufgehoben.
Die Zeit der eigenständigen Lesezimmer ging in den späten 1960er Jahren zu Ende, als die öffentlichen Bibliotheken einen Paradigmenwechsel vollzogen. In Aarau bestand die Stadtbibliothek, die bis 1969 im Kaufhaus (Metzgergasse 2) untergebracht war, aus einem nicht frei zugänglichen Büchermagazin mit einem Schalter. Mit dem Bezug des Hübscherhauses am Graben wandelte sich die Institution zur Freihandbibliothek und zu einem neuen Treffpunkt, einem «Dritter Ort». Die Funktion der Lesezimmer wurde somit in die neue Stadtbibliothek integriert; das eigenständige Lesezimmer der Literarischen und Lesegesellschaft, die auch die Trägerin der Stadtbibliothek war, und desjenigen der Stadt wurden obsolet.
Bis heute können in der Stadtbibliothek Zeitungen und Zeitschriften vor Ort gelesen oder in einer ruhigen Ecke Schreibarbeiten erledigt werden: Das 1906 formulierte Bedürfnis nach einem beheizten, öffentlichen Arbeitsraum besteht also auch heute noch. An die langen Abendöffnungszeiten des Volkslesezimmers nähert sich die Stadtbibliothek im Rahmen des Konzepts einer «Open Library» inzwischen auch wieder an …
Als Nachsatz sei noch erwähnt, dass es neben den erwähnten Lesezimmern in Aarau weitere öffentliche Schreib- und Lesesäle gab, die in der Regel von Vereinen betrieben wurden und somit vor allem für deren Mitglieder zugänglich waren. So gab es ab 1931 ein Lesezimmer der Aargauischen Naturforschende Gesellschaft mit naturwissenschaftlichen Zeitschriften. Vermutlich bloss Episode blieb ein im Januar 1955 eröffnetes Spiel- und Lesezimmer des CVJM in der Liegenschaft Blume am Schlossplatz (heute: Standort des Schloss-Biergartens).
Das Anliegen erschien dem Stadtrat grundsätzlich als gerechtfertigt. Wahrscheinlich anerkannte er, dass in einem demokratischen Staatswesen jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht haben sollte, sich in Ruhe und unentgeltlich informieren zu können. Nichtsdestotrotz konnte der Wunsch aufgrund der allgemeinen Raumnot das Anliegen nicht sofort realisiert werden, da kein günstiges, zentral und ebenerdig gelegenes Zimmer gefunden werden konnte. Das Postulat konnte erst an die Hand genommen werden, als die Stadt nach dem Bezug des Zelglischulhauses 1911 wieder – im wahrsten Sinn des Wortes – Spielraum hatte: bis dahin schulisch genutzte Räume im Amtshaus standen nun zur Verfügung. Der Stadtrat beschloss, einen Raum in der Nordostecke des zweiten Obergeschosses als öffentliches Lesezimmer herzurichten.
Um einer Verwechslung mit dem seit 1896 bestehenden Lesezimmer der Lesegesellschaft zu vermeiden wurde das städtische Etablissement als «Volkslesezimmer» bezeichnet. Finanziert wurde es durch die Einwohnergemeinde sowie durch Beiträge des Einwohnervereins und der Kulturgesellschaft.
Die Organisation des Volkslesezimmers oblag einer vier- bis fünfköpfigen Kommission, die 1912 erstmal bestellt wurde. Während der ganzen Zeit ihres Bestehens sassen ausschliesslich Männer in diesem Gremium; neben dem Stadtammann, der stets den Vorsitz innehatte, nahmen jeweils mindestens ein weiterer Stadtrat und einer der beiden reformierten Stadtpfarrer Einsitz.
Die Kommission machte 1912 zunächst eine Umfrage in anderen Städten, die bereits öffentliche Lesezimmer kannten. Auf der Basis der Antworten aus Baden, Bern, Burgdorf, St. Gallen, Solothurn, Thun und Winterthur wurde ein Reglement ausgearbeitet, das zur Eröffnung des Aarauer Volkslesezimmers im Januar 1913 vorlag. Das Zimmer sollte allen Personen ab 16 Jahren während sieben Tagen pro Woche zugänglich sein – und zwar täglich nachmittags bis 21 Uhr (und ab 1914 sogar bis 21.30 Uhr). Sonntags war das Lokal zusätzlich auch vormittags offen. Schreibmaterial stand gratis zur Verfügung. Es sollte auf Ordnung und Sauberkeit geachtet werden, Rauchen war verboten.
Wesentlich mehr und Diskussionsstoff als die Besuchsordnung lieferte die Frage, welche Zeitungen und Zeitschriften aufgelebt werden sollen. Die Ausstattung des Lesezimmers konnte vom Publikum dank einem «Wunschheft» mitbeeinflusst werden, indem die Besucherinnen und Besucher Zeitschriften vorschlagen konnten, von welchen sie sich ein Abonnement wünschten. Die von der Kommission kritisch geprüfte Auswahl war entsprechend häufigen Wechseln unterworfen. Während Jahren konnte man im Volkslesezimmer beispielsweise das «Journal de Genève» lesen, den Zürcher Tagesanzeiger hingegen nicht.
Natürlich wurden Entscheidungen für neue Abonnements oder deren Erneuerung nicht nur aufgrund von Qualitätseinschätzungen getroffen, sondern auch mit den städtischen Finanzen im Hinterkopf. So wurde beispielsweise 1935 beschlossen «im Hinblick auf das immer zugespitztere Rechnungsergebnis […], den Lesestoff neuerdings etwas abzubauen». Vor diesem Hintergrund lässt sich nachvollziehen, dass die Kommission stets darum bemüht war, von den Tageszeitungen Gratisabonnemente und wenigstens Vergünstigungen zu erhalten.
Edle Spender, die eine Jahresgebühr einer Publikation übernahmen, waren grundsätzlich willkommen. Gelegentlich kam die Kommission aber in Verlegenheit, wenn eine Partei oder eine Lobby-Organisation dem Lesezimmer ein Abonnement ihrer Publikation spendieren wollte. Man war sehr auf Ausgleich bedacht, damit niemand das Lokal für einseitige Propaganda missbrauchen konnte.
Als Beispiel für eine solche Diskussion innerhalb der Kommission soll der Fall der Schweizer Illustrierten Zeitung dienen. 1951 beschloss man einmütig, dieses Abonnement «unter Hinweis auf das bedenkliche Niveau» zu sistieren und dafür den Nebelspalter und die in Olten herausgegebene Illustrierte «Die Woche» neu zu abonnieren. Doch bereits 1953 kam man auf den Beschluss zurück: Pfarrer Oser sprach sie für ein Wiederabonnement der Schweizer Illustrierten aus, weil deren Qualität besser geworden sei. Zudem wollte er «einen gewissen Ausgleich schaffen», da das Oltner Produkt «mehr für Katholiken zugeschnitten sei»….
Die Kommission musste leider ab und an feststellen, dass sich nicht alle Nutzenden des Lesezimmers an die Regeln hielten. Vor allem in der kalten Jahreshälfte wurden die geheizten Räumlichkeiten von allerlei «dubiosen Elementen» besucht. Für die Wintersaison 1939/1940 werden die Missstände besonders ausführlich beschrieben: «Von älteren Leuten wird das Lesezimmer als Küche und Speisezimmer benützt; Schüler haben darin schon wiederholt Allotria getrieben. Speisereste und anderer Abfall wird einfach auf den Boden und in Nischen geworden; der Kohleneimer wurde zur Verrichtung der Notdurft missbraucht. Tranksame, auch alkoholische wird in das Lesezimmer mitgebracht, was die stehengelassenen Flaschen beweisen. Dirnen benützen das Lesezimmer, um zweifelhafte Bekanntschaften anzuknüpfen». Durch mehr Präsenz von Aufsichtspersonen konnte die Situation im meist unbewachten Lokal offenbar wesentlich verbessert werden – weitere Hinweise auf ungebührliche Verhaltensmuster fehlen.
Dem Volkslesezimmer im Amtshaus stiess auf reges Interesse. Da die Platzverhältnisse zeitweise beengt waren und der Zugang im zweiten Stock etwas ungünstig war, nutzte man die Gelegenheit für einen Umzug ins Erdgeschoss, als 1922 dort ein provisorisches Postlokal aufgehoben wurde. 1936 wurde das Lesezimmer infolge eines Umbaus des Amtshauses vorübergehend ins reformierte Kirchgemeindehaus verlegt. Ab 1937 war das Volkslesezimmer im Vereinshaus an der Hinteren Vorstadt (siehe Titelbild) untergebracht; wegen des Kriegs wurden die Räume des Vereinshauses für das Fürsorgeamt gebraucht, das sich unter anderem die Rationierung zu organisieren hatte. Das Volkslesezimmer wurde ins alte Derrerhaus (heute: Ostflügel des Rathauses) ausquartiert. Die Volkslesezimmerkommission machte sich die (falsche) Hoffnung, dass im Zuge der Rathaussanierung für sie «ein anständiges Lokal» herausspringen könnte. Doch 1947 erfolgte die Rückkehr ins Erdgeschoss des Vereinshauses – wo die Lesestube ihr endgültiges Domizil finden sollte. Die Öffnungszeiten wurde nun etwas angepasst und das Rauchverbot «auf Zusehen hin» aufgehoben.
Die Zeit der eigenständigen Lesezimmer ging in den späten 1960er Jahren zu Ende, als die öffentlichen Bibliotheken einen Paradigmenwechsel vollzogen. In Aarau bestand die Stadtbibliothek, die bis 1969 im Kaufhaus (Metzgergasse 2) untergebracht war, aus einem nicht frei zugänglichen Büchermagazin mit einem Schalter. Mit dem Bezug des Hübscherhauses am Graben wandelte sich die Institution zur Freihandbibliothek und zu einem neuen Treffpunkt, einem «Dritter Ort». Die Funktion der Lesezimmer wurde somit in die neue Stadtbibliothek integriert; das eigenständige Lesezimmer der Literarischen und Lesegesellschaft, die auch die Trägerin der Stadtbibliothek war, und desjenigen der Stadt wurden obsolet.
Bis heute können in der Stadtbibliothek Zeitungen und Zeitschriften vor Ort gelesen oder in einer ruhigen Ecke Schreibarbeiten erledigt werden: Das 1906 formulierte Bedürfnis nach einem beheizten, öffentlichen Arbeitsraum besteht also auch heute noch. An die langen Abendöffnungszeiten des Volkslesezimmers nähert sich die Stadtbibliothek im Rahmen des Konzepts einer «Open Library» inzwischen auch wieder an …
Als Nachsatz sei noch erwähnt, dass es neben den erwähnten Lesezimmern in Aarau weitere öffentliche Schreib- und Lesesäle gab, die in der Regel von Vereinen betrieben wurden und somit vor allem für deren Mitglieder zugänglich waren. So gab es ab 1931 ein Lesezimmer der Aargauischen Naturforschende Gesellschaft mit naturwissenschaftlichen Zeitschriften. Vermutlich bloss Episode blieb ein im Januar 1955 eröffnetes Spiel- und Lesezimmer des CVJM in der Liegenschaft Blume am Schlossplatz (heute: Standort des Schloss-Biergartens).
Über
Zeitreise
We Love Aarau macht regelmässig mit Geschichten und Anekdoten eine Reise ins vergangene Aarau.
Raoul Richner, 43, ist Historiker und Stadtarchivar. Er ist immer auf der Suche nach spannenden Geschichten in und um Aarau. Historische Inhalte vermittelt er in Artikeln in den Aarauer Neujahrsblättern und als Stadtführer.