Die Eniwa, die Energiefirma, die in unserem städtischem Besitz ist, und die Wohnungen (spezifisch auch Alterswohnungen) bei der Walthersburg, die ebenso in unserem städtischen Besitz sind: Haben die etwas miteinander zu tun? Oder eben gerade überhaupt nichts?
Vordergründig sind Energie und Wohnungen zwei verschiedene Dinge. Staatsphilosophisch gibt es jedoch auch Gemeinsamkeiten. Und demokratiepolitisch sind Eniwa und Walthersburg fast schon Zwillinge. Denn bei beiden gibt es die ähnliche Geschichte zu erzählen, wie man selber Strukturen schaffen kann, die einem in ein Korsett zwingen und Handlungsspielraum insbesondere für die Legislative fast gänzlich ausradieren.
Zur Eniwa: Sie war als IBA bis im Jahr 2000 Teil der städtischen Verwaltung. Der Einwohnerrat beriet alljährlich über ihr Budget, und die Stimmbürgerschaft bestimmte jeweils Ende Jahr endgültig darüber. Die Legislative sagte, wie die Eniwa zu sein hatte, was wir von ihr wollen und was nicht. Im Jahr 2000 wurde sie «verselbständigt». Es wurden 5% der Aktien verkauft, um diese «Selbständigkeit» zu untermauern, aber 95% der Aktien gehören auch heute der Stadt Aarau. Über die Stimmrechte bei der Eniwa verfügt jedoch heute allein noch der Stadtrat, die Exekutive also. Und so konnte der bis Ende 2025 amtierende Stadtrat und von der Stadt bestimmte Eniwa-Verwaltungsrat Werner Schib in seinem Abschiedsinterview in der Aargauer Zeitung am 19. Dezember 2025 zu demokratischen Anliegen im Zusammenhang mit der Eniwa schroff antworten: «Diese Frage stellt sich nicht für mich. Die Eniwa ist eine privatrechtliche, gewinnorientierte Energieversorgerin, deren Aktien zu 95 Prozent der Stadt gehören.» Im Sinne von: Eure Anliegen sind nicht mehr legitim, weil wir haben ein Vehikel geschaffen, das Eure Anliegen bei Eurem Eigentum ausklammert, für uns zählt allein die deklarierte «Gewinnorientierung». Basta!
In diesem Zusammenhang ist erfreulich zu erwähnen, dass der Stadtrat letzte Woche den Initiant:innen der Volksinitiative «Für eine demokratische Mitbestimmung bei der Eniwa» melden konnte, dass schon nach etwas mehr als drei Monaten die Initiative mit 744 beglaubigten (bei 730 benötigten) Unterschriften zustandegekommen ist. Obwohl die Initiant:innen für das Unterschriftensammeln ja ein ganzes Jahr Zeit gehabt hätten. Die Initiative kommt nun innert eines Jahres nach dem festgestellten Zustandekommen zur Abstimmung. Die Stimmbürger:innen entscheiden dann, ob sie mehr Mitsprache wollen, oder ob die Eniwa in den Zwängen einer «gewinnorientierten» Energieversorgerin bleiben muss, die uns zwar gehört, aber bei der wir nichts zu sagen haben.
Zur Walthersburg: Stadtrat und Einwohnerrat konnten 2019 den Kauf der Wohnungen bei der «Walthersburg» tätigen, ohne Volksabstimmung, weil sie die «Walthersburg» als Finanzvermögen einstuften. Diese Finanzanlage muss also Gewinn abwerfen, darf aber keinen sozialen Zielen dienen. Weil sonst gälte es als Verwaltungsvermögen der Stadt und es hätte für einen Kauf obligatorisch die Zustimmung der Stimmbürgerschaft gebraucht. Eine Beschwerde gegen die «Umgehung» des Volkes wurde damals eingereicht, mit der Begründung, die dortigen Alterswohnungen (wo die Stadt sogar als Mitgenossenschafterin dabei sei!) dienten doch auch sozialen Zielen und damit müsse der Kauf der Walthersburg als Verwaltungsvermögen eingestuft werden und vors Volk kommen. Das Aargauer Verwaltungsgericht beschied den Beschwerdeführenden in seinem Urteil am 28. August 2019: «Die Stellung der Stadt als eine von vierzehn Genossenschafterinnen der Betriebsgenossenschaft ändert an der Qualifikation der Alterswohnungen als Finanzvermögen nichts. Erst wenn die Stadt beispielsweise selber Pflege- und Betreuungsdienste anbieten oder aus sozialpolitischen Gründen auf Marktmieten verzichten würde, könnte dies als Wechsel vom Finanz- zum Verwaltungsvermögen betrachtet werden und unterläge demnach dem Finanzreferendum. Davon ist in der stadträtlichen Botschaft jedoch keine Rede.»
Was geschah nun? Die Stadt zog sich vor zwei Jahren aus der Genossenschaft für die Alterswohnungen zurück, diese ging Ende letzten Jahres überraschend in Konkurs. Und die Stadt war ziemlich handlungsunfähig und rechtlich gefangen, da sie die Walthersburg ja als «Finanzanlage» deklariert und die Volksabstimmung damit vermieden hatte, nun aber an die daraus folgende Profitmaximierung gebunden ist/war, und keine soziale Politik in der Sache mehr machen durfte/darf. Eine asoziale Fesselung!
Wer, wie ich, das demokratische Gemeinwesen als etwas anschaut, bei dem wir gemeinsam soziale Lösungen suchen, ob beim Kraftwerkbau, bei der Energieversorgung, bei Alterswohnungen oder beim Wohnbau generell, sind diese eigens gebauten Schranken, die zum Gewinn zwingen und soziales, gemeinschaftliches, demokratisches Denken und Handeln a priori verunmöglichen, die Legislative generell ausklammert und der Exekutive allein noch allfällig (beschränkte) Macht überlässt, ein Horror.
Da stehen wir nun da und können beim Konkurs der Genossenschaft für Alterswohnungen nicht helfen und auch sonst keine sozialpolitische Ziele mehr verfolgen wie günstige Wohnungen in der Walthersburg; bei der Eniwa können wir auch nicht mehr mitbestimmen, wie wir das Naherholungsgebiet des Aareraums für uns gestalten möchten. Wir haben uns ausschliessen lassen bei unserem städtischen Eigentum, haben uns unseren eigenen Spielraum genommen und sind nun regelrecht und -konform gezwungen zu einer Gewinnmaximierung, auch wenn wir das gar nicht möchten.
Soll das unsere Zukunft sein? Nein, diese Ketten müssen gesprengt werden!
Die Stimmbürgerschaft kann nun innert einem Jahr über die zustandegekommenene Eniwa-Volksinitiative entscheiden. Wenn die eben eingereichte Bürgermotion, welche innert sechs Monaten vom Einwohnerrat behandelt werden muss, und die für die Walthersburg einen Wechsel vom Finanz- zum Verwaltungsvermögen fordert, angenommen würde, kann danach auch hier die Stimmbürgerschaft über den diesbezüglichen Wechsel entscheiden.
So muss Demokratie sein. Die (soziele) Handlungsfähigkeit bei unserem Eigentum soll zurückgewonnen werden!
P.S.: Natürlich gibt es die, welche sagen, das sei doch gut: Maximaler Gewinn von Eniwa und Walthersburg, das gibt jährlich so viel Geld, dass wir den Steuerfuss in Aarau so tief wie möglich halten können. Wenn die Stadt Aarau möglichst teure Wohnungen vermietet, gewinnt sie gute Steuerzahler:innen. Hat die Stadt zudem einem tiefen Steuerfuss, zieht das wiederum Leute mit Geld an. Und die Ärmeren können ja in die umliegenden Gemeinden ziehen. Und wenn Leute, die Sozialhilfe beziehen, keine Wohnungen mehr in der Stadt finden, da die Sozialhilfe ja nur tiefe Mietzinsen zahlt, sollen diese doch auch abwandern in die umliegenden Gemeinden, die dann die Zeche zahlen, das ist doch gut so. Die umliegenden Gemeinden, welche von der Eniwa beliefert werden, zahlen ja auch schon die (überhöhten) Gebühren und Rechnungen für die Eniwa, was dann wiederum in die Dividende für die Stadt fliesst. Ist doch auch gut so! Schlussendlich klopfen die umliegenden Gemeinden plötzlich bei Aarau an, ob man fusionieren könnte. Allenfalls sogar darum, um überhaupt die laufenden Kosten bewältigen zu können. Wollen wir ein solches Aarau? Ich nicht.
Vordergründig sind Energie und Wohnungen zwei verschiedene Dinge. Staatsphilosophisch gibt es jedoch auch Gemeinsamkeiten. Und demokratiepolitisch sind Eniwa und Walthersburg fast schon Zwillinge. Denn bei beiden gibt es die ähnliche Geschichte zu erzählen, wie man selber Strukturen schaffen kann, die einem in ein Korsett zwingen und Handlungsspielraum insbesondere für die Legislative fast gänzlich ausradieren.
Zur Eniwa: Sie war als IBA bis im Jahr 2000 Teil der städtischen Verwaltung. Der Einwohnerrat beriet alljährlich über ihr Budget, und die Stimmbürgerschaft bestimmte jeweils Ende Jahr endgültig darüber. Die Legislative sagte, wie die Eniwa zu sein hatte, was wir von ihr wollen und was nicht. Im Jahr 2000 wurde sie «verselbständigt». Es wurden 5% der Aktien verkauft, um diese «Selbständigkeit» zu untermauern, aber 95% der Aktien gehören auch heute der Stadt Aarau. Über die Stimmrechte bei der Eniwa verfügt jedoch heute allein noch der Stadtrat, die Exekutive also. Und so konnte der bis Ende 2025 amtierende Stadtrat und von der Stadt bestimmte Eniwa-Verwaltungsrat Werner Schib in seinem Abschiedsinterview in der Aargauer Zeitung am 19. Dezember 2025 zu demokratischen Anliegen im Zusammenhang mit der Eniwa schroff antworten: «Diese Frage stellt sich nicht für mich. Die Eniwa ist eine privatrechtliche, gewinnorientierte Energieversorgerin, deren Aktien zu 95 Prozent der Stadt gehören.» Im Sinne von: Eure Anliegen sind nicht mehr legitim, weil wir haben ein Vehikel geschaffen, das Eure Anliegen bei Eurem Eigentum ausklammert, für uns zählt allein die deklarierte «Gewinnorientierung». Basta!
In diesem Zusammenhang ist erfreulich zu erwähnen, dass der Stadtrat letzte Woche den Initiant:innen der Volksinitiative «Für eine demokratische Mitbestimmung bei der Eniwa» melden konnte, dass schon nach etwas mehr als drei Monaten die Initiative mit 744 beglaubigten (bei 730 benötigten) Unterschriften zustandegekommen ist. Obwohl die Initiant:innen für das Unterschriftensammeln ja ein ganzes Jahr Zeit gehabt hätten. Die Initiative kommt nun innert eines Jahres nach dem festgestellten Zustandekommen zur Abstimmung. Die Stimmbürger:innen entscheiden dann, ob sie mehr Mitsprache wollen, oder ob die Eniwa in den Zwängen einer «gewinnorientierten» Energieversorgerin bleiben muss, die uns zwar gehört, aber bei der wir nichts zu sagen haben.
Zur Walthersburg: Stadtrat und Einwohnerrat konnten 2019 den Kauf der Wohnungen bei der «Walthersburg» tätigen, ohne Volksabstimmung, weil sie die «Walthersburg» als Finanzvermögen einstuften. Diese Finanzanlage muss also Gewinn abwerfen, darf aber keinen sozialen Zielen dienen. Weil sonst gälte es als Verwaltungsvermögen der Stadt und es hätte für einen Kauf obligatorisch die Zustimmung der Stimmbürgerschaft gebraucht. Eine Beschwerde gegen die «Umgehung» des Volkes wurde damals eingereicht, mit der Begründung, die dortigen Alterswohnungen (wo die Stadt sogar als Mitgenossenschafterin dabei sei!) dienten doch auch sozialen Zielen und damit müsse der Kauf der Walthersburg als Verwaltungsvermögen eingestuft werden und vors Volk kommen. Das Aargauer Verwaltungsgericht beschied den Beschwerdeführenden in seinem Urteil am 28. August 2019: «Die Stellung der Stadt als eine von vierzehn Genossenschafterinnen der Betriebsgenossenschaft ändert an der Qualifikation der Alterswohnungen als Finanzvermögen nichts. Erst wenn die Stadt beispielsweise selber Pflege- und Betreuungsdienste anbieten oder aus sozialpolitischen Gründen auf Marktmieten verzichten würde, könnte dies als Wechsel vom Finanz- zum Verwaltungsvermögen betrachtet werden und unterläge demnach dem Finanzreferendum. Davon ist in der stadträtlichen Botschaft jedoch keine Rede.»
Was geschah nun? Die Stadt zog sich vor zwei Jahren aus der Genossenschaft für die Alterswohnungen zurück, diese ging Ende letzten Jahres überraschend in Konkurs. Und die Stadt war ziemlich handlungsunfähig und rechtlich gefangen, da sie die Walthersburg ja als «Finanzanlage» deklariert und die Volksabstimmung damit vermieden hatte, nun aber an die daraus folgende Profitmaximierung gebunden ist/war, und keine soziale Politik in der Sache mehr machen durfte/darf. Eine asoziale Fesselung!
Wer, wie ich, das demokratische Gemeinwesen als etwas anschaut, bei dem wir gemeinsam soziale Lösungen suchen, ob beim Kraftwerkbau, bei der Energieversorgung, bei Alterswohnungen oder beim Wohnbau generell, sind diese eigens gebauten Schranken, die zum Gewinn zwingen und soziales, gemeinschaftliches, demokratisches Denken und Handeln a priori verunmöglichen, die Legislative generell ausklammert und der Exekutive allein noch allfällig (beschränkte) Macht überlässt, ein Horror.
Da stehen wir nun da und können beim Konkurs der Genossenschaft für Alterswohnungen nicht helfen und auch sonst keine sozialpolitische Ziele mehr verfolgen wie günstige Wohnungen in der Walthersburg; bei der Eniwa können wir auch nicht mehr mitbestimmen, wie wir das Naherholungsgebiet des Aareraums für uns gestalten möchten. Wir haben uns ausschliessen lassen bei unserem städtischen Eigentum, haben uns unseren eigenen Spielraum genommen und sind nun regelrecht und -konform gezwungen zu einer Gewinnmaximierung, auch wenn wir das gar nicht möchten.
Soll das unsere Zukunft sein? Nein, diese Ketten müssen gesprengt werden!
Die Stimmbürgerschaft kann nun innert einem Jahr über die zustandegekommenene Eniwa-Volksinitiative entscheiden. Wenn die eben eingereichte Bürgermotion, welche innert sechs Monaten vom Einwohnerrat behandelt werden muss, und die für die Walthersburg einen Wechsel vom Finanz- zum Verwaltungsvermögen fordert, angenommen würde, kann danach auch hier die Stimmbürgerschaft über den diesbezüglichen Wechsel entscheiden.
So muss Demokratie sein. Die (soziele) Handlungsfähigkeit bei unserem Eigentum soll zurückgewonnen werden!
P.S.: Natürlich gibt es die, welche sagen, das sei doch gut: Maximaler Gewinn von Eniwa und Walthersburg, das gibt jährlich so viel Geld, dass wir den Steuerfuss in Aarau so tief wie möglich halten können. Wenn die Stadt Aarau möglichst teure Wohnungen vermietet, gewinnt sie gute Steuerzahler:innen. Hat die Stadt zudem einem tiefen Steuerfuss, zieht das wiederum Leute mit Geld an. Und die Ärmeren können ja in die umliegenden Gemeinden ziehen. Und wenn Leute, die Sozialhilfe beziehen, keine Wohnungen mehr in der Stadt finden, da die Sozialhilfe ja nur tiefe Mietzinsen zahlt, sollen diese doch auch abwandern in die umliegenden Gemeinden, die dann die Zeche zahlen, das ist doch gut so. Die umliegenden Gemeinden, welche von der Eniwa beliefert werden, zahlen ja auch schon die (überhöhten) Gebühren und Rechnungen für die Eniwa, was dann wiederum in die Dividende für die Stadt fliesst. Ist doch auch gut so! Schlussendlich klopfen die umliegenden Gemeinden plötzlich bei Aarau an, ob man fusionieren könnte. Allenfalls sogar darum, um überhaupt die laufenden Kosten bewältigen zu können. Wollen wir ein solches Aarau? Ich nicht.


