In der Aargauer Zeitung konnte man lesen, was der Aarauer Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker sich wünscht, wenn er drei Wünsche frei hätte. Einer seiner drei genannten Wünsche: Dass die Vordere Vorstadt möglichst bald asphaltiert werden könne, ohne Pflästerung und der Öffnung des Stadtbaches. Er sagt dies im Wissen, dass der Einwohnerrat ein Postulat angenommen hat, das eine Pflästerung wünscht. Er sagt dies auch im Wissen, dass ein Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) vorliegt, das zum Schluss kommt, «dass das vorliegende Sanierungsprojekt mit den Schutzzielen nicht vereinbar ist und als schwerwiegende Beeinträchtigung des Denkmals ‹mittelalterliche Stadtanlage› und des Ortbildes von nationaler Bedeutung einzustufen ist» (Siehe Gastkommentar Schallende Ohrfeige vom 21. März 2021).
Nun, gerade in der nahenden Adventszeit kann sich ja jede:r das wünschen, was er oder sie unter dem Weihnachtsbaum haben möchte. Und so sei dem Stadtpräsidenten unbenommen, sich möglichst bald eine asphaltierte Vordere Vorstadt zu wünschen. Und doch darf man sich fragen, was er mit dieser seiner politischen Kommunikation uns genau sagen will. Dass ihm der Schutz der «mittelalterlichen Stadtanlage» egal ist? Dass ihm das Urteil der obersten Denkmalpflege des Landes egal ist? Dass ihm der Auftrag durch das Einwohnerratspostulat egal ist? Nun, der Stadtpräsident «wünscht» sich ja nur etwas, das sei ihm wie gesagt erlaubt. Aber er drückt mit dem öffentlich geäusserten Wunsch auch viel über sich und seine Weltsicht aus. Ein weiterer Wunsch von ihm war, «dass bei Bauvorhaben nie mehr eine Einsprache eingereicht wird».
Die Vordere Vorstadt ist ja gerade so ein Fall. Ich bin froh darüber, dass Patrick Huber von «Münzen Huber» Einsprache gemacht hat. Das hat dazu geführt, dass der schweizerische Denkmalschutz das Gutachten mit dem vorliegenden klaren Ergebnis überhaupt erstellte. Was wiederum den Einwohnerrat dazu brachte, entgegen seiner ursprünglichen Zustimmung zum Bauprojekt mittels Postulat neu eine Pflästerung einzufordern. Der Einwohnerrat war also auf Grund der Einsprache und dem Gutachten lernbereit und änderte seine Meinung. Der Stadtpräsident ist es offensichtlich nicht.
So ist – entgegen dem Wunsch des Stadtpräsidenten – für uns zu wünschen, dass der Kanton Aargau der Einsprache von Patrick Huber vollumfänglich zustimmt, das vorliegende Gutachten der Denkmalpflege gebührend ernst nimmt, und zum Schutz der «mittelalterlichen Stadtanlage» die verlangte Pflästerung verfügt. Geschähe dies, wäre dies ein weiterer Beweis, dass eine Einsprache einer umstrittenen Sache eine gute Wendung bringen kann, über welche noch die nächste Generation froh sein kann und staunt.
Auch eine Offenlegung des Stadtbachs an der Vorderen Vorstadt, welche der Einwohnerrat mit nur einer Stimme Mehrheit abgelehnt hatte, sollte bei einer auf Grund der Annahme der Einsprache folgenden allfälligen Projektüberarbeitung wieder in neuem Geist geprüft werden.
Zu einer anderen Sache: Eben hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden, dass die Einsprechenden Recht bekommen, und die von der Stadt verabschiedete Bau- und Nutzungsordnung betreffend die Gartenstadtquartiere Zelgli und Gönhard insbesondere betreffend Grünraum und Bauziffern nicht korrekt ist und übergeordnetes Recht verletzt. Zusammengefasst: Der «grüne» Baustadtrat Hanspeter Thür und mit ihm die Stadt wollte rechtswidrig zuwenig Garantien für Grünflächen im Quartier vorsehen und zu viel Bauen erlauben. Meint der Stadtpräsident das, wenn er sich wünscht, «dass bei Bauvorhaben nie mehr eine Einsprache eingereicht wird»? Das Gegenteil ist folgerichtig: Herzlichen Dank den Einsprechenden vom Gönhard und Zelgli, die keine Mühen und Kosten scheuten, sich für das Anliegen der Gartenstadt einzusetzen, wenn es die Stadt – wie nun erwiesen – rechtswidrig nicht machte! Man darf die Frage auch stellen: Wie grün ist Stadtrat Thür, der das Bauressort verantwortet, wenn er wie gezeigt rechtswidrig und mit Vehemenz für Bauen statt Grünraum im Gartenquartier eintrat? Also auch hier: Die Einsprechenden verbesserten durch ihr Eintreten ein ganzes Quartier erfolgreich.
Natürlich kann der Wunsch verständlich sein, «dass bei Baugesuchen nie mehr eine Einsprache eingereicht wird», damit man schneller bauen kann und es keine Verzögerungen mehr gibt. Diesen Wunsch haben sicher auch viele Fans des FC Aarau, die möglichst bald ein neues Stadion gebaut haben möchten. Und die Volksabstimmung brachte ja zudem eine deutliche Mehrheit sowohl für den Kredit wie auch für die notwendige Änderung der Bau- und Nutzungsordnung. Rund zwanzig Anwohner:innen des vorgesehenen zukünftigen Stadionareals haben nun gegen diese Änderung der Bau- und Nutzungsordnung Einsprache ergriffen. Der Fall liegt momentan beim Bundesgericht. Wie soll man dazu stehen? Die Stadionbefürworter:innen wünschen sich natürlich möglichst schnell das neue Stadion. Die Anwohner:innen wohl eher nicht. Aber unabhängig von den auch vorhandenen Emotionen macht es wohl Sinn, einfach die Sache anzuschauen, beispielsweise die Frage, ob die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung übergeordnetes Recht verletzt. Ich bin mir sicher, dass das Bundesgericht emotionslos genau dies machen wird. Wie das Bundesgericht die Sache beurteilen wird? Natürlich weiss ich es nicht. Aber ehrlich gesagt würde es mich keineswegs erstaunen, wenn es entscheiden würde, dass zuerst noch der das Gebiet betreffende kantonale Richtplan geändert werden müsse, bevor die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung rechtskräftig werden kann.
Nun, gerade in der nahenden Adventszeit kann sich ja jede:r das wünschen, was er oder sie unter dem Weihnachtsbaum haben möchte. Und so sei dem Stadtpräsidenten unbenommen, sich möglichst bald eine asphaltierte Vordere Vorstadt zu wünschen. Und doch darf man sich fragen, was er mit dieser seiner politischen Kommunikation uns genau sagen will. Dass ihm der Schutz der «mittelalterlichen Stadtanlage» egal ist? Dass ihm das Urteil der obersten Denkmalpflege des Landes egal ist? Dass ihm der Auftrag durch das Einwohnerratspostulat egal ist? Nun, der Stadtpräsident «wünscht» sich ja nur etwas, das sei ihm wie gesagt erlaubt. Aber er drückt mit dem öffentlich geäusserten Wunsch auch viel über sich und seine Weltsicht aus. Ein weiterer Wunsch von ihm war, «dass bei Bauvorhaben nie mehr eine Einsprache eingereicht wird».
Die Vordere Vorstadt ist ja gerade so ein Fall. Ich bin froh darüber, dass Patrick Huber von «Münzen Huber» Einsprache gemacht hat. Das hat dazu geführt, dass der schweizerische Denkmalschutz das Gutachten mit dem vorliegenden klaren Ergebnis überhaupt erstellte. Was wiederum den Einwohnerrat dazu brachte, entgegen seiner ursprünglichen Zustimmung zum Bauprojekt mittels Postulat neu eine Pflästerung einzufordern. Der Einwohnerrat war also auf Grund der Einsprache und dem Gutachten lernbereit und änderte seine Meinung. Der Stadtpräsident ist es offensichtlich nicht.
So ist – entgegen dem Wunsch des Stadtpräsidenten – für uns zu wünschen, dass der Kanton Aargau der Einsprache von Patrick Huber vollumfänglich zustimmt, das vorliegende Gutachten der Denkmalpflege gebührend ernst nimmt, und zum Schutz der «mittelalterlichen Stadtanlage» die verlangte Pflästerung verfügt. Geschähe dies, wäre dies ein weiterer Beweis, dass eine Einsprache einer umstrittenen Sache eine gute Wendung bringen kann, über welche noch die nächste Generation froh sein kann und staunt.
Auch eine Offenlegung des Stadtbachs an der Vorderen Vorstadt, welche der Einwohnerrat mit nur einer Stimme Mehrheit abgelehnt hatte, sollte bei einer auf Grund der Annahme der Einsprache folgenden allfälligen Projektüberarbeitung wieder in neuem Geist geprüft werden.
Zu einer anderen Sache: Eben hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden, dass die Einsprechenden Recht bekommen, und die von der Stadt verabschiedete Bau- und Nutzungsordnung betreffend die Gartenstadtquartiere Zelgli und Gönhard insbesondere betreffend Grünraum und Bauziffern nicht korrekt ist und übergeordnetes Recht verletzt. Zusammengefasst: Der «grüne» Baustadtrat Hanspeter Thür und mit ihm die Stadt wollte rechtswidrig zuwenig Garantien für Grünflächen im Quartier vorsehen und zu viel Bauen erlauben. Meint der Stadtpräsident das, wenn er sich wünscht, «dass bei Bauvorhaben nie mehr eine Einsprache eingereicht wird»? Das Gegenteil ist folgerichtig: Herzlichen Dank den Einsprechenden vom Gönhard und Zelgli, die keine Mühen und Kosten scheuten, sich für das Anliegen der Gartenstadt einzusetzen, wenn es die Stadt – wie nun erwiesen – rechtswidrig nicht machte! Man darf die Frage auch stellen: Wie grün ist Stadtrat Thür, der das Bauressort verantwortet, wenn er wie gezeigt rechtswidrig und mit Vehemenz für Bauen statt Grünraum im Gartenquartier eintrat? Also auch hier: Die Einsprechenden verbesserten durch ihr Eintreten ein ganzes Quartier erfolgreich.
Natürlich kann der Wunsch verständlich sein, «dass bei Baugesuchen nie mehr eine Einsprache eingereicht wird», damit man schneller bauen kann und es keine Verzögerungen mehr gibt. Diesen Wunsch haben sicher auch viele Fans des FC Aarau, die möglichst bald ein neues Stadion gebaut haben möchten. Und die Volksabstimmung brachte ja zudem eine deutliche Mehrheit sowohl für den Kredit wie auch für die notwendige Änderung der Bau- und Nutzungsordnung. Rund zwanzig Anwohner:innen des vorgesehenen zukünftigen Stadionareals haben nun gegen diese Änderung der Bau- und Nutzungsordnung Einsprache ergriffen. Der Fall liegt momentan beim Bundesgericht. Wie soll man dazu stehen? Die Stadionbefürworter:innen wünschen sich natürlich möglichst schnell das neue Stadion. Die Anwohner:innen wohl eher nicht. Aber unabhängig von den auch vorhandenen Emotionen macht es wohl Sinn, einfach die Sache anzuschauen, beispielsweise die Frage, ob die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung übergeordnetes Recht verletzt. Ich bin mir sicher, dass das Bundesgericht emotionslos genau dies machen wird. Wie das Bundesgericht die Sache beurteilen wird? Natürlich weiss ich es nicht. Aber ehrlich gesagt würde es mich keineswegs erstaunen, wenn es entscheiden würde, dass zuerst noch der das Gebiet betreffende kantonale Richtplan geändert werden müsse, bevor die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung rechtskräftig werden kann.